AGB

1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Waffensachkunde Nord Julien Kaack – nachstehend Anbieter genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Teilnehmer genannt –.

1.2 Der Teilnehmer erkennt mit Absendung der Anmeldung die AGB an.

1.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Anbieter vorgenommen wurden, werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn eine schriftliche Anmeldung zu einem Lehrgang (z.B. Waffensachkunde) erfolgt und der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt.
Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 1 Woche, nach Bekanntgabe der Änderungen, an den Dienstleister absenden.

2 Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individual vertraglichen Vereinbarung.

2.2 Eine aktuelle Übersicht der angebotenen Dienstleistung ist auf der Webseite des Anbieters zu finden und umfasst grundsätzlich:

2.2.1 Waffensachkundelehrgänge für Sportschützen und Berufswaffenträger gem. §7 WaffG inkl. Prüfung

2.2.2 Lehrgänge mit Kurz – und Langwaffen

2.2.4 Auffrischungskurse und Schießtraining für aktive Berufswaffenträger gem. DGUV Vorschrift 23 Durchführungsanweisungen zu § 18

3 Zustandekommen des Vertrages
3.1 Der Teilnehmer meldet sich über das Anmeldeformular der Webseite https://waffensachkunde-nord.de/anmeldung/, in Ausnahmefällen via E-Mail, verbindlich an. Mit Versendung der Bestätigungsmail, wird ein Lehrgangsplatz kostenpflichtig reserviert (Zeitpunkt Vertragsabschluss).

3.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich unmittelbar nach Erhalt der Rechnung, die Kursgebühren zu bezahlen. Ist nach 14 Tagen kein Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto festzustellen, kann die Reservierung seitens des Anbieters aufgehoben werden.

3.3 Für Waffensachkundelehrgänge müssen die Anmeldung und der Geldeingang auf dem Konto des Anbieters spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen, muss der Anbieter alle Teilnehmer mit ihren persönlichen Daten (u.a. Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Personalausweisnummer) spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn der zuständigen Behörde (Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Kreis Ostholstein, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin) melden.

3.4 Für alle anderen Lehrgänge/ Veranstaltungen wie z.B. Jäger Grundkurs Pistole etc. gibt es keine gesetzlichen Fristen. Nach Ihrer Anmeldung setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin.
Mit Erhalt der Rechnung ist die Kursgebühr unmittelbar zu bezahlen, spätestens einen Tag vor Lehrgangs-/ Veranstaltungsbeginn. Zusatzpakete wie z.B. weitere Waffen oder extra Munition werden vor Ort in bar bezahlt. Kartenzahlung ist nicht möglich!
Wichtig!
Alle Teilnehmer (auch Gäste) müssen dem Veranstalter im Vorfeld ihren Namen, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum und Personalausweisnummer übermitteln, da am Tag der Veranstaltung die übermittelten Daten mit Ihrem Personalausweis abgeglichen werden. Nachmeldungen von Personen am Veranstaltungsort sind grundsätzlich nicht möglich! (Wir möchten wissen, wer bei uns schießt!)


3.5 Vor Beginn der Lehrgänge/ Veranstaltungen:
Wir behalten uns vor, Teilnehmer abzulehnen und/ oder ohne Angabe von Gründen den Zutritt zum Schießstand und den Zugang zu Waffen und Munition zu verwehren.
In diesen Fällen, werden die bereits überwiesenen Lehrgangs-/ Veranstaltungsgebühren vollständig erstattet. Weitere Kosten wie z.B. Anfahrt, Hotel, etc. werden ausdrücklich nicht erstattet.

3.6 Während der Lehrgänge/ Veranstaltungen:
Verstößt ein Teilnehmer gegen die AGB (insbesondere Ziffer 4.4), die Schießstandregeln, Sicherheitsregeln, Hausordnung, Anordnungen der Schießstandaufsichten, Lehrgangsträger oder Dozenten, kann der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen werden.
Die bereits überwiesenen Lehrgangs-/ Veranstaltungsgebühren werden NICHT erstattet.
Weitere Kosten wie z.B. Anfahrt, Hotel, etc. werden ausdrücklich nicht erstattet.

4 Voraussetzung für die Teilnahme an allen Lehrgängen und Veranstaltungen
4.1 Von allen Lehrgängen ausgeschlossen, sind alle Personen, die gem. § 5 WaffG weder zuverlässig noch gem. § 6 WaffG persönlich geeignet sind.
Dies betrifft insbesondere Teilnehmer, die in der Vergangenheit wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden: Raub, Körperverletzung, Bedrohung mit Waffen, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge, Erpressung, Nachstellung/ Stalking usw., sowie Mitglieder und ehemalige Mitglieder von linksextremen , rechtsextremen , terroristischen oder verfassungsfeindlichen Organisationen.

4.2 Alle Teilnehmer müssen grundsätzlich der deutschen Sprache mächtig sein, da sowohl die Sicherheitseinweisung sowie alle Kommandos (z.B. Waffe laden/ entladen/ schießen einstellen/ Sicherheit etc.) auf Deutsch erfolgen. Ist dem nicht so, ist dies dem Veranstalter vor Beginn/ bei Buchung der Veranstaltung mitzuteilen. Je nach Anzahl der Teilnehmer, kann es zu weiteren Kosten kommen, da unter Umständen eine weitere Schießstandaufsicht hinzugezogen wird.

4.3 Mindestalter für alle Lehrgänge und Schulungen ist das vollendete 18. Lebensjahr.

4.4 Alle Teilnehmer müssen nüchtern (0,0 Promille!) und frei von berauschenden Mitteln / Substanzen sein.

4.5 Jeder Teilnehmer muss eine private Haftpflichtversicherung haben und bestätigt dies mit Zustimmung der AGB.

5 Mindestteilnehmer Zahlen (Waffensachkunde)
Der Veranstalter hat sich dazu entschieden, die Teilnehmerzahl auf i.d.R. 12 Personen zu begrenzen. Priorität hat die Wissensvermittlung, nicht der maximal mögliche Gewinn! Um kostendeckend arbeiten zu können, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 6 Personen. Sollten sich für einen Lehrgang weniger als 6 Personen angemeldet haben, steht es dem Teilnehmer frei, einen neuen Termin zu vereinbaren oder den Lehrgangspreis vollständig erstattet zu bekommen.
Weitere Kosten, wie z.B. Hotel, Bahnticket etc. werden nicht erstattet.

6 Preise
6.1 Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der Webseite. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, sind alle Preise Festpreise und gelten pro Person.  
Alle Preise sind nach §19 UStG. umsatzsteuerbefreit.

6.2 Werden Preise für Gruppen vereinbart, gelten diese als Festpreise, auch wenn einzelne Teilnehmer nicht erscheinen sollten.

6.3 Fallen Waffensachkundelehrgänge, ganz gleich aus welchem Grund aus oder müssen vom Veranstalter verschoben werden (z.B. nicht die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen erreicht, Krankheit des Veranstalters, etc.), steht es dem Teilnehmer frei, einen neuen Termin zu vereinbaren oder den Lehrgangspreis vollständig erstattet zu bekommen. Weitere Kosten, wie z.B. Hotel, Bahnticket etc. werden nicht erstattet.

6.4 Waffensachkundeprüfung

6.4.1 Im Preis enthalten sind bereits: Lehrgangsunterlagen, theoretischer und praktischer Unterricht, Prüfungsgebühr, Kosten für Schulungsräume, Schießstandgebühren, Zeugnisse, Nutzung von Leihwaffen und Munition sowie Gehörschutz und Schießbrille.

6.4.2 Kosten für die Wiederholung
– der theoretischen oder praktischen Prüfung -> 50 EUR
– wird die Mindestpunktzahl bei Berufswaffenträgern nicht erreicht, kann das Schießen einmal wiederholt werden -> 20 EUR

6.4.3 Wiederholung der Prüfung
Ist ein Teilnehmer durch eine der Prüfungen (theoretische- oder praktische Prüfung) durchgefallen, kann er/ sie diese zum nächsten Lehrgangstermin oder nach Absprache mit dem Veranstalter wiederholen. Die Prüfungen dürfen insgesamt 3 Mal wiederholt werden. Danach muss der gesamte Lehrgang wiederholt werden.

Die Kosten für die Wiederholung der Prüfung entnehmen Sie bitte Ziffer 6.4.2.

7 Widerrufsbelehrung
7.1 Grundsätzliches Widerrufsrecht
Der Teilnehmer hat das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Veranstalter

Waffensachkunde Nord Julien Kaack

Speckenweg 5, 23683 Scharbeutz

Telefon: 0172/7946404

Info(at)waffensachkunde-nord.de

info@waffensachkunde-nord.de

mittels einer eindeutigen Erklärung, schriftlich (z.B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– Waffensachkunde Nord, Julien Kaack, Gärtnerstraße 52, 23684 Scharbeutz, Deutschland, info@waffensachkunde-nord.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

7.2 Folgen des Widerrufs
Widerruft der Teilnehmer ordnungsgemäß, innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen, erstattet Ihnen der Anbieter alle Zahlungen unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, ab Eingang des Widerrufs beim Anbieter.
Für die Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, welches der Teilnehmer bei der Zahlung verwendet hat. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem Teilnehmer dadurch keine Kosten entstehen.

7.3 Widerrufsverzichterklärung
Wünscht der Teilnehmer in Form einer Widerrufsverzichterklärung ausdrücklich, dass die Dienstleistungen “Überlassung von Lehrgangsunterlagen” bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, kann der Teilnehmer von dem Vertrag nicht mehr zurücktreten.

Der Veranstalter beginnt vor Ablauf der Widerrufsfrist nur mit der Dienstleistung, wenn der Lehrgang vollständig bezahlt und der Teilnehmer dem Veranstalter eine Widerrufsverzichterklärung via E-Mail oder Brief übermittelt hat.

8 Vertragskündigung nach der gesetzlichen Widerrufsfrist
8.1 Kündigung ohne Leistung des Anbieters
Wird der Vertrag nach der gesetzlichen Widerrufsfrist gekündigt und wurden noch keine Leistungen seitens des Anbieters erbracht, berechnet der Anbieter eine Aufwandsentschädigung von 50 EUR.

8.2 Kündigung mit Leistung des Anbieters bis 15 Tage vor Lehrgangsbeginn (Waffensachkunde)
Die Dienstleistung des Anbieters beginnt mit Übermittlung aller Lehrgangsunterlagen an den Teilnehmer. Der Lehrgang findet zu einem festgelegten Termin statt und ist i.d.R. auf maximal 12 Personen begrenzt. Die Kosten für das Lehrmaterial werden mit 80 EUR zzgl. einer Aufwandsentschädigung von 50 EUR veranschlagt.

8.3 Kündigung mit Leistung des Anbieters ab dem 14. Tag vor Lehrgangsbeginn (Waffensachkunde)
Da spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn alle Teilnehmer der zuständigen Behörde gemeldet werden müssen, ist ein Ersatz für den Veranstalter nicht mehr möglich. Die Lehrgangsgebühr fällt in jedem Fall in voller Höhe an, ganz gleich aus welchen Gründen der Teilnehmer absagen muss.

8.4. Umbuchung Waffensachkunde
Eine Umbuchung eines einmal gebuchten Termins im Rahmen der Waffensachkunde ist nicht vorgesehen und somit nicht möglich.

8.5 Umbuchung aller anderen Kurse außer Waffensachkunde
Eine Umbuchung eines einmal gebuchten Termins, ist bis zu 48 Stunden vor Beginn kostenlos möglich. Danach fallen 25% der Lehrgangsgebühren an.

9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen Vereinbarung bezweckt haben.

10 Anzuwendendes Recht/ Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt in allen seinen Teilen, auch hinsichtlich aller Fragen, die das Zustandekommen, seine Wirksamkeit oder Auslegung betreffen, ausschließlich deutschem Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.